fotografie-freund I Robert Freund I AGBs

1.: Lichtbild AGBs Fotografie-Freund-Dienstleistungen

2.: FREUND-FOTO-AKADEMIE DÜSSELDORF I Robert Freund AGBs für Fotoreisen & Fotokurse

hier: 1. fotografie-freund I Robert Freund AGBs Fotografie-Dienstleistungen

1.1. Allgemeines

1.1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die fotografie-freund erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von fotografie-freund hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

1.1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an fotografie-freund als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch fotografie-freund ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

1.1.4 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

1.2. Urheberrecht

1.2.1 fotografie-freund steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

1.2.2 Die von fotografie-freund hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Insofern unterscheidet fotografie-freund zwischen Privatkunden und Unternehmern. Der Kunde ist Privatkunde, sofern die Verwendung des Lichtbildes nicht für die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verwendet wird. Der Kunde ist Unternehmer, sofern er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dies ist unabhängig von der Rechtsform. Die gewerbliche Nutzungserlaubnis kann bei jedem Lichtbild erworben werden.

1.2.3 Überträgt fotografie-freund Nutzungsrechte an den Lichtbildern, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

1.2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an fotografie-freund.

1.2.5 Der Kunde im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

1.2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann fotografie-freund, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt fotografie-freund zum Schadensersatz.

1.2.7 Für Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen: fotografie-freund bzw. der Fotograf treten an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.

1.3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen.

1.3.2 Rechnungen sind mit Leistungserbringung sofort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Bilder Eigentum von fotografie-freund. Eine Übergabe kann erst verlangt werden, wenn das vereinbarte Honorar vollständig bezahlt wurde. Bei Sonderanfragen wird eine Anzahlung i.H.v. 50% des Auftragswertes 4 Wochen vor dem Auftragsdatum fällig.

1.3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.

1.3.4 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von fotografie-freund mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. fotografie-freund behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

1.4. Haftung

1.4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet fotografie-freund für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. fotografie-freund haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet fotografie- freund – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die
Verfügungstellung von neuem Film-, bzw. Datenspeichermaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

1.4.2 fotografie-freund speichert die Bilddaten nicht, hier nur auf Wunsch des Kunden. Fotografie-freund ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten sofort zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht und nicht z.B. für Qualitätskontrollen gespeichert.

1.4.3 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort haftet fotografie-freund lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt. fotografie-freund garantiert die Beständigkeit der Qualität der Bilder nur im Rahmen der Garantie des Herstellers der Materialien (Fotopapier, Drucker, Druckerpatrone, etc.)

1.4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.

1.4.5 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch fotografie-freund in Auftrag zu geben. Fotografie-freund haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

1.5. Nebenpflichten

1.5.1 Der Kunde versichert, dass er an allen fotografie-freund übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde fotografie-freund frei.

1.5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist fotografie-freund berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

1.6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.6.1 Überlässt fotografie-freund dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann fotografie-freund, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.

1.6.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an fotografie-freund zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die fotografie-freund nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von fotografie-freund, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält fotografie-freund auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann fotografie-freund Schadensersatzansprüche geltend machen.

1.6.3 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von fotografie-freund bestätigt wurden. fotografie-freund haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1.6.4 Bei einer fixen Terminbuchung (z.B. über die Webseite) kann eine Grundgebühr als Anzahlung berechnet werden. Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von fotografie-freund, wird wie folgt berechnet:

  • –  Storno länger als 14 Tage vor dem Termin: 100% Erstattung oder Terminverschiebung
  • –  Storno zwischen 48 Stunden und 14 Tage vor dem Termin: Grundgebühr 100% fällig oder Terminverschiebung möglich

– Storno innerhalb von 48h vor dem Termin: Grundgebühr 100% fällig und keine Terminverschiebung möglich
– Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

1.6.5 Hat sich der Kunde nach dem Fotoshooting bei der Bildauswahl für Bilder und Produkte entschieden, so gelten diese als ausdrücklich abgenommen. Es gelten die Lichtbilder als ausdrücklich und verbindlich angenommen. Eine spätere Rückgabe ist ausgeschlossen.

1.6.6 Sobald die Anzahl der teilnehmenden Personen, die Anzahl der im Studio umsetzbaren Teilnehmeranzahl überschreitet, behält sich das Studio vor, eine Sonderregelung anzubieten und auf die gängigen Outdoorpreise zu verweisen, da diese Anfragen nicht mehr im Studio umgesetzt werden können.

1.7. Datenschutz

1.7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. fotografie-freund verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

1.7.2 Es werden nur die Daten erfasst, die der Kunde selbst angibt. Es findet keine Zusammenführung mit anderen Datensätzen statt.

1.7.3 fotografie-freund erteilt kostenlos Auskunft und löscht auf Wunsch die Daten des Kunden.

1.7.4 Persönliche Daten werden niemals an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der Weitergabe an Dienstleistungspartner von fotografie-freund zum Zwecke einer Auftragserfüllung. Die übermittelten Daten beschränken sich immer nur auf das vertragswesentliche Minimum.

1.8. Widerrufsbelehrung

1.8.1 Sofern der Kunde Privatverbraucher ist, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Terminbuchungen im Fotostudio sind gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen; ebenso wie individualisierte Produkte (z.B. Leinwände, Fotobücher etc.)

1.8.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und kann schriftlich (info@robert-freund.de) mit einer eindeutigen Erklärung ausgeübt werden.

1.8.3 Eine Rücknahme von im Studio erworbenen Lichtbildern und Produkten ist ausgeschlossen (siehe 6.5).

1.9. Schlussbestimmungen

1.9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von fotografie-freund, Düsseldorf.

1.9.2 fotografie-freund behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

1.9.3 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.

Stand: Januar 2024

 

Fotokurse in Düsseldorf, NRW

AGBs Fotokurse Düsseldorf & Fotoreisen

hier 2. FREUND-FOTO-AKADEMIE DÜSSELDORF I  AGBs fotografie-freund für Fotoreisen & Fotokurse

AGBs für Workshops und Kurse von Robert Freund.

2.1 Vertragspartner

Vertragspartner im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Robert Freund, Benedikt- Schmittmann-Str. 12, 40479 Düsseldorf (im Folgenden „Freund-Foto-Akademie“ genannt) und der Kunde.

2.2 Begriffsbestimmungen

2.2.1 „Kunde“ bezeichnet die Person, die einen Kurs oder eine Reise bucht.

2.2.2 Der Begriff „Einzelleistung“ wird gebraucht, um einen Kurs o.ä. in Abgrenzung zu einer Reise zu

beschreiben.

2.2.3 Eine „Reise“ liegt vor, wenn der Kunde zwei gleich geordnete erhebliche Reiseleistungen, etwa

eine Unterkunft und einen Kurs, zusammen („als Paket“) bucht.

2.3 Abschluss des Vertrages

2.3.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Freund-Foto-Akademie den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

2.3.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Freund-Foto-Akademie zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung/Rechnung. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem.§ 651 k BGB, der Ihre Zahlungen absichert. Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung/Rechnung von fotografie-freund vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das fotografie-freund für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Erklären Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig die Annahme, kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande; andernfalls gilt das neue Angebot von Freund-Foto-Akademie als abgelehnt.

2.3.3 Nebenabreden, die dem Inhalt der Anmeldung oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, sowie Vertragsänderungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch fotografie-freund.
2.3.4 Die Teilnehmerzahlen in den Kursen sind begrenzt. Dies gilt auch für die Hotelzimmer, insbesondere in der Hochsaison. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.3.5 Wir weisen darauf hin, dass bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB, gelten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

2.4 Widerrufsrecht

Bei unseren Kursbuchungen besteht kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da es sich um eine Betätigung handelt für die ein bestimmter Termin/Zeitraum vorgesehen ist. Das gilt z.B auch für Tickets für Hubschrauberflüge, Flüge mit dem Privatjet, Fährtickets und  Tickets von Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Sportevents.

2.5 Fälligkeit und Zahlung

2.5.1 Ihre Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten haben. Bitte überweisen Sie uns daher mit Zugang der Bestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises. Die Restzahlung wird spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt (Feststellung des Zahlungseingangs bei fotografie-freund) ohne nochmalige Aufforderung durch fotografie-freund fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in § 9 genannten Grund abgesagt werden kann. In Ihrer Rechnung finden Sie alle relevanten Reiseunterlagen, die Sie nach Ihrer Buchung erhalten.

2.5.2 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.5.3 Leisten Sie die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist fotografie- freund berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß § 8 Abs. 3 zu belasten.

2.6 Leistungen und Preise

Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, die Sie in den jeweiligen Katalogen, der Homepage, Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung und den zur Verfügung gestellten Unterlagen von fotografie-freund finden. Der Preis richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Anmeldung. Er kann vorab telefonisch erfragt werden und wird auch in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Im Übrigen sind die Ausschreibungsangaben von Freund-Foto-Akademie bindend. Freund-Foto-Akademie behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungsangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

2.7 Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von fotografie-freund nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Einzelleistung/der Reise nicht beeinträchtigen. fotografie-freund wird Sie unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Ausfall/Ersatz eines Kursleiters stellt keinen erheblichen, für Sie zum kostenlosen Rücktritt berechtigenden Grund dar, sofern der neue Kursleiter ebenso qualifiziert ist und der Inhalt des Kurses weitestgehend gewahrt bleibt.

2.8 Umbuchung

2.8.1 Sie haben nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Unterkunft oder der Verpflegung in Bezug auf eine Einzelleistung. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann fotografie-freund bei Umbuchung ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt bei Umbuchung einer Reise bis 90 Tage vor Reisebeginn und bei Umbuchung einer Einzelleistung bis 50 Tage vor deren Inanspruchnahme € 30,00.

2.8.2 Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß § 8 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

2.8.3 Bis zur Inanspruchnahme der Einzelleistung/Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Für die Umbuchungsbearbeitung berechnen wir € 30,00.

2.9 Rücktritt durch den Kunden

2.9.1 Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Inanspruchnahme der Einzelleistung bzw. der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Freund-Foto-Akademie unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Geschäftsadresse (Robert Freund Düsseldorf) zu erklären. Wir akzeptieren auch eine Kündigung via Mail an die info@robert-freund.de. Falls eine Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei fotografie-freund bzw. dem Reisebüro. Die Nichtinanspruchnahme der Einzelleistung/der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.

2.9.2 Treten Sie vom Vertrag zurück oder nehmen eine Einzelleistung/Reise nicht in Anspruch, kann Freund-Foto-Akademie Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Vorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird fotografie-freund gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der bereits getätigten Leistungen berücksichtigen. Ihnen bleibt vorbehalten, fotografie-freund nachzuweisen, dass nur ein geringer Schaden entstanden ist.

2.9.3 Findet der Rücktritt bis spätestens 90 Kalendertage vor Kurs- bzw. Reisebeginn statt, so ist ein Rücktritt bis auf eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 39,- für Sie kostenfrei. Im Anschluss beträgt die pauschale Rücktrittsgebühr pro Person:

– von 89 bis 50 Tage vor Kurs-/Reisebeginn: 20% – von 49 bis 30 Tage vor Kurs-/Reisebeginn: 50% – von 29 bis 15 Tage vor Kurs-/Reisebeginn: 80% – ab dem 14. Tag vor Kurs-/Reisebeginn: 90%

des vereinbarten Gesamtpreises, wenn Hotel und Kurs gebucht wurden und ab dem 7. Tag vor Kurs- /Reisebeginn 100% auf den reinen Kurspreis und 90% auf den Rest des Reisepreises.
2.9.4 Der Austausch des Kursleiters berechtigt Sie nicht zur Kündigung.

2.10 Rücktritt und Kündigung durch fotografie-freund I Freund-Foto-Akademie

2.10.1 Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Robert Freund den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.
2.10.2 Innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Zielen in Deutschland und 4 Wochen bei allen anderen Reisezielen vor Beginn eines Kurses darf fotografie-freund vom Vertrag zurücktreten bei Nichterreichen der in den Kursunterlagen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In jedem Falle wird fotografie- freund Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung über die Nichtdurchführung des Kurses in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Den eingezahlten Preis erhalten Sie unverzüglich zurück. Für ggf. anfallende Stornokosten, die Sie aufgrund selbst gebuchter Leistungen zu entrichten hatten, kommt fotografie-freund bei fristgerechter Kündigung nicht auf.

Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn fotografie-freund in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis zu bieten.
2.10.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ist die Kündigung fristgebunden, kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Zeitpunkt der Ankunft des Kündigungsschreibens beim Kündigungsempfänger und nicht auf den Zeitpunkt der Absendung des Kündigungsschreibens an.
2.10.4 Freund-Foto-Akademie kann den Reisevertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von fotografie-freund sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Kursanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält fotografie- freund grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.10.5 Haftung des Kunden für Schäden

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt, ebenso wie etwaig zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Hilfsmittel, in eigener Verantwortung. Eine persönliche Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung ist, sofern nicht vorhanden, empfehlenswert. fotografie-freund als Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden aller Art, die sich während und außerhalb des Kurses oder der jeweiligen Kreativreise ereignen. Sie sind aufgefordert, die Ihnen im Rahmen des Kurses überlassenen Werkzeuge, Hilfsmittel und Räumlichkeiten inkl. Inventar sorgsam zu behandeln. Schäden bei unsachgemäßer Behandlung gehen zu Lasten des Verursachers.

2.11 Haftung von fotografie-freund

Freund-Foto-Akademie haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtung. Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

2.12 Haftungsbeschränkung

2.12.1 Die vertragliche Haftung von Freund-Foto-Akademie für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit Freund-Foto-Akademie für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2.12.2 Die Haftung von fotografie-freund ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
2.12.3 Freund-Foto-Akademie haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc. ) die Freund-Foto-Akademie  auch ausdrücklich als solche bezeichnet hat. Dies gilt auch, wenn die Reise- Kursleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

2.14 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurde, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) und tritt auch kein Dritter in den Vertrag ein, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

2.15 Gewährleistung

2.15.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. fotografie-freund kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. fotografie-freund kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2.15.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Es besteht für Sie keine Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige des Mangels, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
2.15.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet fotografie-freund innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Freund-Foto-Akademie verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, fotografie-freund erkennbares Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden fotografie-freund in diesem Fall den Preis für den in Anspruch genommenen Teil der Reise, sofern diese Leistungen für Sie nicht wertlos waren.
2.15.4 Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Freund-Foto-Akademie nicht zu vertreten hat.

2.16. Obliegenheiten des Kunden

2.16.1. Sie haben Freund-Foto-Akademie sofort zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Freund-Foto-Akademie mitgeteilten Frist erhalten haben.
2.16.2. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandene Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle Freund-Foto-Akademie unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Die Verpflichtung Ihrerseits zur unverzüglichen Anzeige des Mangels besteht dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

2.16.3. Die Mängelanzeige hat direkt gegenüber fotografie-freund unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Adresse (Düsseldorf) zu erfolgen.

2.17 Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende fotografie-freund gegenüber schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei fotografie-freund unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Geschäftsadresse (Düsseldorf) ausschlaggebend. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, soweit Sie an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden verhindert waren.

2.18 Reiseversicherung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei den Reisen von Freund-Foto-Akademie keine Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

2.19 Preise

Preise brutto gleich netto nach § 19 Abs. 1 UStG (umsatzssteuerbefreit).

2.20 Bestellen von Gutscheinen

Gutscheine werden gekauft und können, nach individueller Absprache, für Kurse eingelöst werden, die fotografie-freund veranstaltet. Die Gutscheine sind bis zu einer Zumutbarkeitsgrenze bis zu 2 Jahren ab Rechnungsdatum einlösbar Der Gutschein ist nach individueller Absprache übertragbar und kann über die Rechnungsnummer eingelöst werden. Sollte ein Kurs günstiger sein als das Gutscheinguthaben, ist der Betrag weiterhin gültig bis er aufgebraucht ist. Eine Erstattung erfolgt nicht.

2.21 Allgemeine Bestimmungen

Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

2.22 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

2.23 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.robert-freund.de

2.24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Fotografen Robert Freund (Düsseldorf).

Stand: Januar 2024